Das Abstandshonorar …

Das Abstandshonorar …

… ist branchenüblich und dient zur Abgeltung einer Vorleistung. Es kommt vorrangig bei Wettbewerbspräsentationen, zu der mehrere Agenturen eingeladen sind, zum Tragen. Entschließt sich der Kunde nach der Präsentation nämlich dazu, den Auftrag nicht zu erteilen, bezahlt er dem Designer das vorher vereinbarte Abstandshonorar. Der Kunde erlangt dadurch aber keine Nutzungsrechte für die präsentierten Entwürfe und Ideen.